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💵 Bruttolohn-Berechnung

Stundenlohn

Beim Stundenlohn-Modell wird der Bruttolohn wie folgt berechnet:

Bruttolohn = (Basiszeit − Pausen) × Stundenlohn + Zuschläge aller Zeitkategorien

Die Basiszeit-Vergütung berechnet sich aus den geleisteten Basisstunden (abzüglich Pausen) multipliziert mit dem Stundenlohn. Für jede weitere Zeitkategorie wird der jeweilige Zuschlag separat berechnet und addiert.

Beispiel:

  • Stundenlohn: 15,00 €
  • Basiszeit: 120 Stunden, davon 5 Stunden Pause
  • Nachtzuschlag (25 %): 20 Nachtstunden × 15,00 € × 25 % = 75,00 €
  • Sonntagszuschlag (25 %): 8 Sonntagsstunden × 15,00 € × 25 % = 30,00 €
  • Bruttolohn: (120 − 5) × 15,00 € + 75,00 € + 30,00 € = 1.830,00 €

Festgehalt

Beim Festgehalt-Modell wird ein fixer monatlicher Betrag als Basisvergütung gezahlt. Konfigurierte Zuschläge (z.B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschlag) werden zusätzlich zum Festgehalt ausgezahlt.

Für die Zuschlagsberechnung wird ein rechnerischer Stundenlohn ermittelt:

Rechnerischer Stundenlohn = Festgehalt ÷ Monatsstunden

Die Monatsstunden (Soll-Arbeitszeit) werden in den Stammdaten der Assistenz hinterlegt.

Beispiel:

  • Festgehalt: 3.000,00 €
  • Monatsstunden: 160
  • Rechnerischer Stundenlohn: 3.000,00 € ÷ 160 = 18,75 €
  • Nachtzuschlag (25 %): 20 Nachtstunden × 18,75 € × 25 % = 93,75 €
  • Bruttolohn: 3.000,00 € + 93,75 € = 3.093,75 €

Abweichender Stundenlohn aus dem Arbeitsvertrag

Steht im Arbeitsvertrag ein eigener Stundenlohn, tragen Sie ihn in den Stammdaten der Assistenz ein. Die Zuschläge werden dann mit diesem Wert berechnet statt mit dem rechnerischen.

Im Beispiel oben mit einem vertraglichen Stundenlohn von 19,00 €:

  • Nachtzuschlag (25 %): 20 Nachtstunden × 19,00 € × 25 % = 95,00 €
  • Bruttolohn: 3.000,00 € + 95,00 € = 3.095,00 €

Was der vertragliche Stundenlohn beeinflusst

Der vertragliche Stundenlohn gilt für Zuschläge, Bereitschaft, Vertretungen und die Auszahlung von Überstunden.

Das Festgehalt selbst bleibt unverändert. Auch Urlaub, Krankheit und das Arbeitszeitkonto werden weiterhin mit dem rechnerischen Stundenlohn bewertet, da sie bereits durch das Festgehalt abgedeckt sind.

Über- oder Minderstunden werden im Arbeitszeitkonto erfasst. Bei Festgehalt-Assistenzen können bezahlte Überstunden als Auszahlung über das Arbeitszeitkonto verbucht werden.

⏰ Zuschläge

Zuschläge werden über die Zeitkategorien konfiguriert. Dort legen Sie fest, welche Zeiten (z.B. Nacht, Sonntag, Feiertag) mit welchem Zuschlag vergütet werden. Die konfigurierten Zuschläge fließen automatisch in die Bruttolohn-Berechnung ein.